Weitere Entscheidung unten: VG Berlin, 15.11.2021

Rechtsprechung
   VG Leipzig, 04.07.2019 - 3 K 194/18   

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https://dejure.org/2019,63331
VG Leipzig, 04.07.2019 - 3 K 194/18 (https://dejure.org/2019,63331)
VG Leipzig, Entscheidung vom 04.07.2019 - 3 K 194/18 (https://dejure.org/2019,63331)
VG Leipzig, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 3 K 194/18 (https://dejure.org/2019,63331)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OVG Sachsen, 11.02.2021 - 3 A 973/19

    Blaue Karte EU; Fachkraft; Qualifikation; angemessene Beschäftigung

    Az.: 3 A 973/19 3 K 194/18.

    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 4. Juli 2019 - 3 K 194/18 - geändert.

    unter Abänderung des Urteils des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 4. Juli 2019 - 3 K 194/18 - die Beklagte zu verpflichten, ihr unter Aufhebung ihres Bescheids vom 20. Juni 2017 in Gestalt des Widerspruchsbescheids der Landesdirektion Sachsen vom 18. Januar 2018 die Blaue Karte EU zu erteilen,.

    19 Für die weiteren Einzelheiten verweist der Senat auf die Behördenakten sowie die Verfahrensakten im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Leipzig 3 K 194/18, in dem Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes 3 L 597/17 sowie 3 B 326/18 sowie im vorliegenden Verfahren 3 A 973/19.

    Das Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 4. Juli 2019 - 3 K 194/18 - war zu ändern, denn der Klägerin ist gemäß § 18b Abs. 2 Satz 1 AufenthG ein Aufenthaltstitel in Form der Blauen Karte EU zu erteilen.

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Rechtsprechung
   VG Berlin, 15.11.2021 - 3 K 194.18 A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,73962
VG Berlin, 15.11.2021 - 3 K 194.18 A (https://dejure.org/2021,73962)
VG Berlin, Entscheidung vom 15.11.2021 - 3 K 194.18 A (https://dejure.org/2021,73962)
VG Berlin, Entscheidung vom 15. November 2021 - 3 K 194.18 A (https://dejure.org/2021,73962)
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  • milo.bamf.de

    VwGO, § 113 Abs 1 S 1; AsylG, § 29 Abs 1; AsylG, § 71 Abs 1
    Iran: Klage gegen die Ablehnung eines Asylantrages als unzulässig abgewiesen. Bescheid rechtmäßig.

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren;

    Auszug aus VG Berlin, 15.11.2021 - 3 K 194.18
    Nach dieser Vorschrift setzt ein Antrag auf Wiederaufgreifen des Verfahrens u.a. voraus, dass eine Änderung der Sach- oder Rechtslage eingetreten ist oder neue Beweismittel vorliegen und die Ge eignetheit dieser Umstände für eine dem Antragsteller günstigere Entscheidung schlüssig dargelegt wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013 - BVerwG 10 C 23/12 - , juris Rn. 14).
  • BVerwG, 14.12.2016 - 1 C 4.16

    Keine Prüfungseinschränkung bei Asylanträgen im Fall nicht abgeschlossener

    Auszug aus VG Berlin, 15.11.2021 - 3 K 194.18
    Die gegen die Ablehnung eines weiteren Asylantrags als unzulässig statthafte Anfechtungsklage (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. Dezember 2016 - BVerwG 1 C 4.16 - juris Rn. 15 ff.) ist unbegründet, denn der Be­ scheid ist insoweit rechtmäßig und verletzt den Kläger nicht in seinen Rechten (vgl. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO).
  • BVerwG, 20.10.1987 - 9 C 277.86

    Verfolgungsgefahr - Asylbewerber - Erneuerung/Verlängerung des Passes

    Auszug aus VG Berlin, 15.11.2021 - 3 K 194.18
    Im Übrigen passte es für das Gericht auch nicht bei der diesbezüglich zu treffenden Einzelfallwürdigung bezogen auf das konkret Vorgebrachte damit zusammen, dass es dem Kläger ohne weiteres möglich war, die iranische Botschaft in Berlin zu betreten, um dort für sich einen neuen Reisepass zu beantragen (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 20. Ok tober 1987 - BVerwG 9 C 277/86 - , juris Rn. 10).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2009 - 3 B 12.07

    Verfolgungsgefahr eines iranischen Staatsangehörigen durch Stellung eines

    Auszug aus VG Berlin, 15.11.2021 - 3 K 194.18
    Bloße untergeordnete exilpolitische Betätigungen - wie hier - sind jedoch nicht ausreichend, um erhebliche Repressa­ lien bei der Rückkehr befürchten zu lassen (vgl. VG Berlin, Urteil vom 12. März 2018 - VG 3 K 858.16 A - ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. September 2009 - OVG 3 B 12.07 - , juris Rn. 76 ff.).
  • VG Berlin, 21.11.2019 - 38 K 148.19

    Abschiebungsverbot: Behandlung Homosexueller in Georgien

    Auszug aus VG Berlin, 15.11.2021 - 3 K 194.18
    November 2019 - VG 38 K 148.19 A - , juris Rn. 23), denn das Gericht geht an-.
  • VG Berlin, 12.03.2020 - 35 K 117.18

    Asylrecht: Coronavirus-Pandemie im Iran ist für den Käger selbst nicht

    Auszug aus VG Berlin, 15.11.2021 - 3 K 194.18
    Soweit der Kläger erneut geltend macht, dass er zum Christentum konvertiert sei und ihm vor diesem Hintergrund eine Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohe (vgl. zu den Voraussetzungen VG Berlin, Urteil vom 5. März 2019 - VG 3 K 578.17 A - , juris; VG Berlin, Urteil vom 12. März 2020 - VG 35 K 117.18 A - , juris Rn. 31), genügt dieser Vortrag nicht, weil das Gericht nicht davon überzeugt ist, dass sich der Kläger identitätsprägend zum Christentum hingewendet hat.
  • VG Berlin, 31.08.2020 - 34 K 233.19

    Ausländerrecht: Anerkennung eines Abschiebungsverbots; Zulässigkeit eines

    Auszug aus VG Berlin, 15.11.2021 - 3 K 194.18
    Mithin kann vorliegend nicht nur offen bleiben, ob das Vorgetragene überhaupt im Sinne der oben genannten Voraussetzungen geeignet wäre, ein weiteres Asylverfah ren durchzuführen, sondern auch, ob auf einen Folgeantrag hin die Feststellung, dass ein Abschiebungsverbot besteht, nur unter den Voraussetzungen der §§ 48 ff. VwVfG möglich ist (vgl. hierzu einerseits VG Berlin, Gerichtsbescheid vom 3 1 . Au gust 2020 - VG 34 K 233.19 A - , juris Rn. 27 und andererseits VG Berlin, Urteil vom 2 1 .
  • VG Berlin, 05.03.2019 - 3 K 578.17

    Flüchtlingseigenschaft wegen Konversion zum Christentum in Bezug auf Iran

    Auszug aus VG Berlin, 15.11.2021 - 3 K 194.18
    Soweit der Kläger erneut geltend macht, dass er zum Christentum konvertiert sei und ihm vor diesem Hintergrund eine Verfolgung mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohe (vgl. zu den Voraussetzungen VG Berlin, Urteil vom 5. März 2019 - VG 3 K 578.17 A - , juris; VG Berlin, Urteil vom 12. März 2020 - VG 35 K 117.18 A - , juris Rn. 31), genügt dieser Vortrag nicht, weil das Gericht nicht davon überzeugt ist, dass sich der Kläger identitätsprägend zum Christentum hingewendet hat.
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